Gültigkeit der Erlaubnisscheine verlängert - Hinweis für die Vereine

Gültigkeit der Erlaubnisscheine verlängert - Hinweis für die Vereine

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2022 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, räumt uns das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) dankenswerterweise nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung ein:

- Wenn mit dem Fangbuch/Erlaubnisschein 2021 auch der Mitgliedsausweis 2021 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2022 als gültiger Erlaubnisschein 2022 angesehen.

-> Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen.

-> Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert - dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen).

-> Diese Ausnahmemöglichkeit ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2022 (in der Hoffnung, dass bis dahin alle Beitragskassierungen abgeschlossen sind)

-> Jahresangelkarten 2021 (des LVSA und der Regionalverbände, z. B. Austauschberechtigungen Gewässerfonds "Sachsenkarte") von Nichtmitgliedern verlieren Ihre Gültigkeit zum 31.12.2021

Quelle: https://www.landesanglerverband-sachsen.de/index.php?modul=news&vid=321

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