Neue Gewässerordnung 2018-2020

Ab Januar 2018 gibt es eine neue Gewässerordnung

Die neue Gewässerordnung 2018-2020 enthält einige Anpassungen und Änderungen gegenüber der bisherigen Gewässerordnung. Im Folgenden zwei besonders wichtige Neuregelungen:

1.) In Salmonidengewässern (grün und gelb) des Gewässerfonds des LVSA e. V. dürfen ab 2018 alle verwendeten Köder, ob Flug- oder Spinnangeln, nur über einen einschenkligen, widerhakenlosen Einzelhaken verfügen! Ordentlich angedrückte Widerhaken gelten als widerhakenlos.

2.) Die drei Regionalverbände im LVSA e. V. haben sich auf eine einheitliche Regelung zur Beangelung grüner Salmonidengewässer geeinigt. Ab 2018 können alle grünen Salmonidengewässer und grünen Salmonidenstrecken im Rahmen des Gewässerfonds von vollzahlenden Mitgliedern der drei Regionalverbände Anglerverband Leipzig e. V., Anglerverband Elbflorenz Dresden e. V. und Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e. V. mit dem allgemeinem Erlaubnisschein nach den Regeln zum Salmonidenangeln und zu Salmonidengewässern gemäß Gewässerordnung beangelt werden.

Gewässerordnung/Gewässerverzeichnis 2018-2020 [hier klicken]

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